
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER
BEAUTY SERVICE INTERNATIONAL GMBH
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge
mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten über die Lieferung von Waren, die wir in
Katalogen, auf Messen, durch Vertreter und im Onlineshop zum Kauf anbieten. Sie
werden im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten unter den Voraussetzungen des
§305 BGB bei Vertragsabschlüssen genannter Art stets zum Vertragsbestandteils
gemacht.
1.2 Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur mit der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers. Gegenbestätigung des Käufers mit abweichenden
Bedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen ist auf die
Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
1.4 Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, richtet sich der Vertragsinhalt
nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über den
internationalen Waren- kauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. An seinen Auftrag ist der Käufer
bis zur Ablehnung durch den Verkäufer, längstens jedoch bis zum Ablauf einer
Annahmefrist von acht Wochen, gebunden. Der Vertrag kommt mit der
Annahmeerklärung des Verkäufers (Auftragsbestätigung) und entsprechend deren
Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung innerhalb der Annahmefrist zustande.
2.2 Die Außendienstmitarbeiter des Verkäufers sind nur zur Entgegennahme von
Bestellungen, nicht zum Abschluss von Kaufverträgen ermächtigt.
2.3 Individualabreden über Lieferzeitvereinbarungen, Preisvereinbarungen,
Eigenschaftszusicherungen und Abweichungen von unseren AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Auf diese Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
2.4 Form-, Farb- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Form und Farbe sind unvermeidbar
und stellen keinen Mangel dar.
3. Stornierung von Aufträgen
3.1 Erteilte Aufträge des Käufers sind mindestens in Textform beim Verkäufer zu
stornieren.
3.2 Bei Teilstornierungen nach Zustandekommen des Vertrages oder bei
unberechtigter Reklamation mangelfreier Waren werden 15 % des netto
Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
3.3 Bei bestehenden Altforderungen oder bei negativer Bonitätsauskunft ist der
Verkäufer berechtigt, unabhängig von der im Kaufvertrag vereinbarten
Zahlungskondition vom Käufer innerhalb einer angemessenen Frist die Zahlung per
Vorauskasse einzufordern. Leistet der Käufer diese nicht innerhalb der angegebenen
Frist, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Falle werden ebenfalls 15
% des netto Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
4. Lieferung
4.1 Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, dem
Käufer die Kaufsache mangelfrei innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern. Ist
keine Lieferfrist bestimmt, gilt eine solche von acht Wochen, gerechnet ab
Vertragsabschluss, als vereinbart.
4.2 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ab einem Auftragswert von € 1.000
vor MwSt. pro Lieferanschrift und Liefertermin frei Haus auf Gefahr des Käufers. Bei
Aufträgen unter € 1.000 vor MwSt. erfolgt die Lieferung ab Werk,bzw. zzgl.Fracht. Für Aufträge
unterhalb unseres Mindestbestellwertes von € 500 vor MwSt. berechnet der
Verkäufer einen Mindermengenzuschlag von € 15 zzgl. MwSt.
4.3 Bei Restposten und Sonderpreisen, die von den normalen Katalogpreisen des
Verkäufers abweichen, erfolgt die Lieferung generell unfrei ab Werk.
4.4 Der Mindestbestellwert beträgt € 1.000 vor MwSt., im EU-Ausland und der
Schweiz sowie anderen Export Märkten.
4.5 Verpackung wird nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.
4.6 Ist die Lieferung bei Sonderanfertigungen davon abhängig, dass der Käufer dem
Verkäufer vorher Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster oder dergleichen zur
Verfügung zu stellen hat, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit dem Tage des
vollständigen Zugangs dieser Unterlagen und nach Auftragsbestätigung durch den
Verkäufer.
4.7 Bei Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Ergänzungen verlängert
sich die Lieferzeit angemessen.
5. Musterlieferungen
5.1 Musterbestellungen versenden wir ausschließlich in der kleinsten
Verpackungseinheit, sie werden stets berechnet und ab Werk versendet.
Musterlieferungen sind generell durch den Verkäufer zu bestätigen. Ein
entsprechender Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den
Verkäufer zustande.
5.2 Musterlieferungen sind auch bei Auftragserteilung von der Rücksendung und
dem Umtausch ausgeschlossen.
6. Preise
6.1 Die in den Preislisten, Inseraten und Werbeschriften des Verkäufers genannten
Preise sind stets freibleibend und gelten erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung als
vereinbart.
6.2 Die Preise verstehen sich in EURO netto ohne Mehrwertsteuer. Für
die Berechnung gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
6.3 Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen über Forderungen, bei Insolvenz oder
bei Zahlungsverzug über zwei Monate des Käufers.
7. Erfüllungsort
7.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Herdecke.
7.2. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist Herdecke.
8. Gewährleistung
8.1. Die Feststellung von Mängeln hat ein Käufer, der Kaufmann ist, dem Verkäufer
innerhalb von 8 Werktagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen, sonst gilt die
Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Für Käufer, die Unternehmer im Sinne von §
14 BGB aber nicht Kaufmann sind, gilt diese Frist bei offensichtlichen Mängeln ab
Feststellung des Mangels. Ein offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn er so offen
zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne
besondere Aufmerksamkeit auffällt.
8.2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer
anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur ein Anspruch auf
Nachbesserung und, soweit dieser unmöglich ist, ein solcher auf Ersatzlieferung zu.
Erst dann, wenn die Nachbesserung beim zweiten Versuch oder die erste
Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer nach seiner Wahl die
Herabsetzung des vereinbarten Preises oder die Rückgängigmachung des
Kaufvertrages verlangen.
8.3. Der Verkäufer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
für Schäden bei Nichteinhaltung einer von ihm gegebenen Garantie oder wegen
arglistig verschwiegener Mängel.
8.4 Eine Haftung des Verkäufers für Mängel nicht besteht, wenn der Käufer den
Mangel bei Vertragsschluss kannte.
8.5 Eine Haftung des Verkäufers für Mängel entstanden durch nach der Lieferung
erfolgte Gesetzesänderungen oder Vorschriften besteht nicht. Ausschlaggebend
hierfür ist das jeweilige dokumentierte Lieferdatum.
8.5. Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren
Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
8.6. Weitergehende als die in den Ziffern 4.8. und 9.2. bis 9.4. geregelten
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
8.7. Die Beschränkungen in den vorstehenden Bestimmungen gelten auch
zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn
Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Fälligkeit des Kaufpreises
9.1 Der Kaufpreis für gelieferte Ware wird, wenn keine anderslautende schriftliche
Vereinbarung getroffen ist, grundsätzlich an demjenigen Kalendertag fällig, der dem
Tag der Rechnungserstellung im unmittelbar darauffolgenden Monat entspricht (z. B.
Rechnungsdatum 3. März, Fälligkeitstag 3. April). Der Zahltag ist auf den
Rechnungen kalendermäßig ausgewiesen.
9.2 Für die Feststellung der rechtzeitigen Leistung des Kaufpreises kommt es nicht
auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag des Zahlungseinganges bei dem
Verkäufer an.
9.3 Der jeweils auf den in Rechnung gestellten Kaufpreis ist binnen 30 Tagen fällig.
Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Käufer mit der Bezahlung
anderer, fälliger Rechnungen nicht in Verzug befindet und nach Abfrage durch den
Verkäufer eine positive Bonitätsauskunft erhalten hat.
9.4 Die Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels hat zur Folge, dass eine
vereinbarte Stundung für alle übrigen Rechnungen verfällt. Dies gilt sowohl im Falle
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Anordnung des vorläufigen
Insolvenzverfahrens, sowie bei Scheck- und Wechselprotesten.
9.5 Diskont- und Wechselspesen sowie Mahnkosten und Verzugszinsen gehen zu
Lasten des Käufers.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen,
einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von
Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.
10.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne
Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und
der Saldo gezogen und anerkannt wird.
10.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe
berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 9.5. auf den Verkäufer auch
tatsächlich übergehen.
10.4. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge
einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens
jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
10.5. Der Käufer tritt hiermit seine Forderung aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen mit allen Nebenrechten an
den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
10.6. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber dem Verkäufer nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei
Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom
Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die
Forderungen selbst einzuziehen.
11. Aufrechnung
Gegen Kaufpreisansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Diese Einschränkung
gilt nicht für Ansprüche des Käufers wegen Mängeln, die aus demselben
Vertragsverhältnis resultieren, wie der Zahlungsanspruch des Verkäufers.
12. Rechte an Bildmaterial
12.1. Der Käufer erwirbt vom Verkäufer mit dem Kauf der Waren des Verkäufers eine
nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der zu Vertriebszwecken
bereitgestellten Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Texten und dergleichen
(Material). Die Lizenz ist jeweils zeitlich begrenzt auf die Dauer der
Geschäftsbeziehung. Das überlassene Material ist urheberrechtlich geschützt und
Eigentum des Verkäufers. Die Lizenz umfasst nicht das Recht der Unterlizenzierung
an Dritte oder ein Bearbeitungsrecht.
12.2. Eine Verwendung des Materials auf Plattformen Dritter ist dann untersagt,
wenn sich der Plattformbetreiber in seinen Nutzungsbedingungen für den Fall des
Uploads des Materials Nutzungsrechte hieran einräumen lässt.
13. Gerichtsstandsvereinbarung, Schlussbestimmungen
13.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung aller sich aus dem Vertrag ergebenden
vermögensrechtlichen Ansprüche ist für beide Vertragsparteien nur der Sitz des
Verkäufers in Köln, wenn für die Klage kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet
ist. Dies gilt für den Fall, dass beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Dies gilt
außerdem – auch wenn der Käufer Nichtkaufmann ist –, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen
berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.2. Abs. 13.1. gilt außerdem für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu
nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt
oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
13.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Wenn der Vertrag und/oder diese AGB in eine
andere Sprache übersetzt werden, sind ausschließlich die deutsche Version des
Vertrages und dieser AGB maßgeblich.
Beauty Service International GmbH
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HRB: 11035 Amtsgericht Hagen
Geschäftsführer: Thomas Gräfe
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